Haus gezimmert
und gefügt.
der Grund, auf den wir
bauten.
Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht basiert mehr als jedes andere Rechtsgebiet auf technischen und tatsächlichen Grundlagen. Deshalb sind für eine kompetente Beratung und Vertretung des Mandanten umfassende technische und bauliche Kenntnisse erforderlich. Eine besondere Spezialisierung, umfassende Baukompetenz und ein vielseitiges Erfahrungspotenzial aus der baulichen Praxis unterstützen die juristischen Abwägungen und ermöglichen ein rechtlich sinnvolles Vorgehen zum Wohle des Mandanten. Dabei gilt es den Blick insbesondere auf die Vertrags- und Haftungsfragen zu lenken sowie auf die Honorar- und Vergütungsvereinbarungen.
Was dürfen Sie von uns erwarten
Mit langjähriger Erfahrung in der Baubranche vertreten wir Bauträger, Architekten, mittelständische Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes außergerichtlich sowie gerichtlich. Auch öffentlichen und privaten Bauherren bieten wir unsere Kompetenzen in vollem Umfang an.
Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Partner in jeder Bauphase, auch auf der Baustelle zur Seite, um Sie in allen juristischen Belangen zu beraten und zu unterstützen. Ganz besonders gilt dies schon vor und während des Abschlusses entsprechender Verträge, ganz gleich ob es sich um ein größeres Bauvorhaben oder einen einzelnen Werkvertrag handelt.
Unser vorrangiges Bestreben ist es, rechtliche Streitigkeiten und Konfrontationen mit Ihren Vertragspartnern zu vermeiden. Dies mit dem Ziel, kooperatives Verhalten der Beteiligten zu fördern, zu erhalten und entsprechende Ergebnisse zu erreichen. Während jeder Bauphase klären wir daher die Verhältnisse mit den Beteiligten und erarbeiten Lösungen - auch vor Ort auf der Baustelle.
Gilt es dennoch, Ihre Ansprüche während oder nach der Bauphase durchzusetzen, sind wir stets darauf bedacht, den langwierigen, oft nervenaufreibenden und auch teuren Weg vor die Gerichte möglichst zu umgehen. Dementsprechend streben wir in erster Linie einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen an.
Sollte trotz aller Bemühungen eine gerichtliche Klärung unumgänglich sein, beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einem gerichtlichen Verfahren partnerschaftlich und kompetent.
Kompetenz im Einzelnen
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Kenntnis und Erfahrung in der baulichen Praxis und deren Abläufen
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Besondere Spezialisierung
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Rechtliche Problemstellungen von Bauvorhaben
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Kenntnisse von technischen Besonderheiten am Bau