Qualität,
kostet mehr.
Boden und Parkett
Sie suchen einen Anwalt, der Ihre Sprache spricht? Einen Anwalt, der sich wie Sie im Parkett- und Fußbodenbau zuhause fühlt?
Rechtsanwalt Christoph Beiren verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Parkett- und Fußbodenbranche, dies sowohl auf Vertriebs- und Herstellerseite, als auch auf der Handwerkerseite. Daher sind uns nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen, sondern insbesondere auch die technischen Hintergründe und Problemstellungen auf der Baustelle vertraut.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der Beratung, Betreuung und Vertretung von Unternehmen des parkett- und bodenbelagverarbeitenden Gewerbes. Zu unseren Mandanten zählen Parkettleger, Bodenleger, Fliesenleger, Raumausstatter, Malerbetriebe und auch Schreiner. Aber auch Handelsunternehmen dieser Branche gehören zu unserem Mandantenstamm.
Unseren umfangreichen Erfahrungsschatz stellen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen auch bundesweit gerne zur Verfügung.
Was dürfen Sie von uns erwarten
Wir bieten den Unternehmen der Bodenbelagsbranche auf den individuellen Fall zugeschnittene Rechtsberatung und juristische Vertretung. Bundesweit sind wir hochqualifizierte Partner für Parkettleger, Bodenleger, Fliesenleger, Raumausstatter, Malerbetriebe und auch Schreiner. Ebenso beraten, betreuen und vertreten wir Hersteller sowie Handelsunternehmen dieses Sektors. Wir sind kompetenter Partner beim Ausarbeiten und Prüfen von Verträgen nach VOB oder BGB, im Rahmen von Beraterverträgen, bei Gutachterterminen und fachlichen Streitigkeiten jeglicher Art.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Parkett- und Fußbodenbranche, dies sowohl auf Vertriebs- und Herstellerseite, als auch auf der Handwerkerseite. Daher sind uns nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen, sondern insbesondere auch die technischen Hintergründe und Problemstellungen auf der Baustelle vertraut. Damit stehen wir Ihrem Gewerk zuverlässig und praxisnah zur Seite. Daneben schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter gerne in wichtigen rechtlichen Belangen und branchenbezogen in „Bodennähe“.
Themen im Einzelnen
-
Laufende Beratung im Rahmen von Beraterverträgen
-
Einzelfallberatung
-
Beratung in Fragen zur Anmeldung von Bedenken, Behinderungsanzeigen, CM-Messungen, Prüfungsplichten, Aufbauempfehlungen, Fristen, Gewährleistung, usw.
-
Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen nach BGB oder VOB (z.B. Subunternehmerverträge, Bau- und Werkverträge, usw.)
-
Baustellentermine, Bauabnahmen
-
Teilnahme an Gutachterterminen, Auswertung und Prüfung von Gutachten
-
Begleitung in Lieferantenverhandlungen und Vergabegesprächen
-
Außergerichtliche Vertretung gegenüber Lieferanten, Bauträgern, Bauherren, Subunternehmern
-
Gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, Einleitung von Beweisverfahren, usw.