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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Rechts­beziehung zwischen dem Arbeit­geber und dem Arbeit­nehmer (In­di­vi­dual­arbeits­recht). Jede Art von Ar­beits­ver­hält­nis bietet Konflikt­potential, welches nicht selten zu einer ge­richt­lichen Aus­ein­an­der­setzung führt. Die Gesetze im Ar­beits­recht sollen dafür sor­gen, dass die In­ter­essen bei­der Seiten gleicher­maßen berück­sich­tigt werden. Die sich er­ge­ben­den Mei­nungs­verschieden­hei­ten und Strei­tig­kei­ten aus dem Ar­beits­ver­hält­nis las­sen sich oft gütl­ich re­geln, eben­so häu­fig muss das Ar­beits­ge­richt ent­schei­den.


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