Kanzlei Hintz-Beiren: Boden und Parkett Kanzlei Hintz-Beiren: Boden und Parkett Kanzlei Hintz-Beiren: Boden und Parkett

Boden und Parkett

Sie suchen einen Anwalt, der Ihre Sprache spricht? Einen Anwalt, der sich wie Sie im Parkett- und Fuß­boden­bau zu­hause fühlt?

 

Rechts­anwalt Christoph Beiren verfügt über mehr­jährige Er­fahrung in der Parkett- und Fuß­boden­branche, dies so­wohl auf Ver­triebs- und Her­steller­seite, als auch auf der Hand­werker­seite. Daher sind uns nicht nur die recht­lichen und wirt­schaft­lichen, sondern ins­besondere auch die tech­nischen Hinter­gründe und Pro­blem­stellungen auf der Bau­stelle ver­traut.

 

Daher liegt ein be­sonderer Schwer­punkt unserer anwalt­lichen Tätig­keit in der Be­ratung, Be­treuung und Ver­tretung von Unter­nehmen des par­kett- und boden­belag­ver­arbeiten­den Gewerbes. Zu unseren Man­danten zählen Parkett­leger, Boden­leger, Fliesen­leger, Raum­ausstatter, Maler­betriebe und auch Schreiner. Aber auch Handels­unter­nehmen dieser Branche ge­hören zu unserem Mandanten­stamm.

 

Unseren umfang­reichen Erfahrungs­schatz stellen wir Ihnen und Ihrem Unter­nehmen auch bundes­weit gerne zur Ver­fügung.

 


Was dürfen Sie von uns erwarten

Themen im Einzelnen

  • Laufende Beratung im Rahmen von Beraterverträgen
  • Einzelfallberatung
  • Beratung in Fragen zur Anmeldung von Bedenken, Behinderungsanzeigen, CM-Messungen, Prüfungsplichten, Aufbau­empfehlungen, Fristen, Gewährleistung, usw.
  • Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen nach BGB oder VOB (z.B. Sub­unter­neh­merverträge, Bau- und Werkverträge, usw.)
  • Baustellentermine, Bauabnahmen
  • Teilnahme an Gutachterterminen, Auswertung und Prüfung von Gutachten
  • Begleitung in Lieferantenverhandlungen und Vergabegesprächen
  • Außergerichtliche Vertretung gegenüber Lieferanten, Bauträgern, Bauherren, Subunternehmern
  • Gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, Einleitung von Beweisverfahren, usw.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Beiren