Kanzlei Hintz-Beiren: Bau- und Architektenrecht Kanzlei Hintz-Beiren: Bau- und Architektenrecht Kanzlei Hintz-Beiren: Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architekten­recht ba­siert mehr als je­des andere Rechts­ge­biet auf tech­nischen und tat­säch­lichen Grund­la­gen. Des­halb sind für eine kom­pe­ten­te Be­ra­tung und Ver­tre­tung des Man­dan­ten um­fassende tech­nische und bau­liche Kennt­nisse er­for­der­lich. Eine be­son­dere Spe­zia­li­sierung, um­fassende Bau­kom­pe­tenz und ein viel­sei­tiges Er­fah­rungs­po­ten­zial aus der bau­lichen Praxis unter­stützen die ju­ris­tischen Ab­wägungen und er­mög­lichen ein recht­lich sinn­volles Vor­gehen zum Wohle des Man­dan­ten. Dabei gilt es den Blick ins­be­son­dere auf die Ver­trags- und Haf­tungs­fra­gen zu lenken sowie auf die Honorar- und Vergütungs­vereinbarungen.


Was dürfen Sie von uns erwarten

Kompetenz im Einzelnen

  • Kenntnis und Erfahrung in der baulichen Praxis und deren Abläufen
  • Besondere Spezialisierung
  • Rechtliche Problemstellungen von Bauvorhaben
  • Kenntnisse von technischen Besonderheiten am Bau
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Beiren