Kanzlei Hintz-Beiren: Familienrecht Kanzlei Hintz-Beiren: Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst u.a. die Rechts­verhältnisse zwischen Men­schen, die durch Ehe, nicht­eheliche Lebens­ge­mein­schaften oder Verwandt­schaft mit­ein­ander ver­bunden sind.

 

Dies erfordert im beson­deren Maße eine vertrauens­volle Zusammen­arbeit mit un­se­ren Mandanten. Neben einer aus­ge­prägten fach­lichen familien­recht­lichen Kompe­tenz, Erfahrung und regel­mäßiger Weiter­bildung muss vor allem auch Verständnis und Sen­si­bi­li­tät für die indivi­duelle Ausnahme­situation des Man­dan­ten vorhanden sein. Der persön­liche und direkte Kontakt, getragen von Wert­schätzung und Vertrauen, ist besonders im Familien­recht unerlässlich.


Was dürfen Sie von uns erwarten

Themen im Einzelnen

  • Trennung
  • Scheidung
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei

  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt (Kindes- u. Ehegattenunterhalt)
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Adoption
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Simone Hintz-Beiren, Fachanwältin für Familienrecht