Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Alle rechtlichen Zusammenhänge, die für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, Pächter und Verpächter sowie Wohnungseigentümer und einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von Bedeutung sind, umfasst das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Idealerweise geht dem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags sowie eines Immobilienkaufvertrags eine Beratung beim Anwalt voraus, um das Potenzial späterer Rechtsstreitigkeiten einzugrenzen.
Gleiches gilt für die vielfältigen Interessenlagen und Rechtsverhältnisse zwischen Eigentümern einer WEG, einer WEG im Verhältnis nach außen, der WEG zum Verwalter und des einzelnen Eigentümers zum Verwalter. Diese bergen ebenfalls enormes Konfliktpotential. Deshalb ist vor dem Kauf einer Eigentumswohnung und dem Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft anzuraten, sämtliche zum Objekt gehörenden Unterlagen anwaltlich prüfen zu lassen, um zu erfahren worauf man sich einlässt. So können Sie die Weichen entsprechend stellen.
Was dürfen Sie von uns erwarten
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in diesem ebenso komplexen wie weit gefächerten Rechtsgebiet, das sich durch Gesetzesänderungen und ständige Rechtsprechung stetig wandelt und entwickelt.
Damit Sie Ihre Entscheidungen auch in rechtlicher Hinsicht bewusst abwägen und treffen können, empfehlen wir anwaltlichen Rat bereits vor Abschluss eines Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrags einzuholen. In qualifizierter Beratung gelingt es uns gemeinsam, das Potenzial für spätere Rechtsstreitigkeiten aufzuspüren und deutlich einzugrenzen.
Soweit sich eine juristische Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kompetent und partnerschaftlich.
Themen im Einzelnen
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Prüfung und Erstellen von Immobilienkaufverträgen
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Prüfung von Bauträgerverträgen
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Individuelle Beratung von Mietern & Vermietern, Pächtern & Verpächtern vor Abschluss von Miet- und Pachtverhältnissen sowie während deren Bestehens
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Individuelle Beratung von Kaufinteressenten/Käufern und von Eigentümern von Eigentumswohnungen zum WEG-Recht
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Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
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Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen
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Erstellung, Gestaltung und Überprüfung vertraglicher Vereinbarungen
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Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher Arten von Ansprüchen aus Miet- oder Pachtverhältnissen (z.B. Mängelrügen, Mietrückstände usw.)
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Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegenüber der WEG, der Hausverwaltung oder unter den Eigentümern
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Beratung und Vertretung im Rahmen von Kündigung und Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen (z.B. Schönheitsreparaturen, Rückbau, Kaution)
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Prüfung von Maklerverträgen